Schadenbeispiele

Seuchenfall im Gastronomiebetrieb

Sämtliche Gäste einer Hochzeitsgesellschaft erkranken nach dem Essen im Restaurant. Es werden bei einigen Gästen Salmonellen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt überprüft den Betrieb, nimmt Lebensmittel-und Stuhlproben der Mitarbeiter. Das Amt für Lebensmittelüberwachung ordnet daraufhin die Schließung des Betriebes wegen des dringenden Verdachtes auf Lebensmittelvergiftungen und akute Gesundheitsgefahr an. Bis zur erneuten Abnahme und Freigabe des Betriebes im Rahmen der behördlichen Nachkontrolle bleibt der Betrieb sechs Tage geschlossen.

Lebensmittelvergiftung

Im eigenen Gasthof wird einigen Gästen so übel, dass sie erbrechen. Die Gäste werden ärztlich versorgt. Als Sofortmaßnahme ordnet der Amtsarzt noch am selben Abend, wegen dringenden Verdachts auf Lebensmittelvergiftung, die Vernichtung sämtlicher unverpackten und angebrochenen verpackten Lebensmittel in Küche und Kühlräumen an. Außerdem muss ein staatlich geprüfter Desinfektor alle Betriebsräume gründlich desinfizieren.

Viren im Seniorenheim

Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner eine gefährliche und ansteckende Viruserkrankung festgestellt wird. Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber. Unter anderem wird ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz, angeordnet.

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