Ihr Gewerbe in einer Police versichert

Als Unternehmer möchten Sie ausreichend, aber auch nicht überversichert sein. Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht, den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen zu gestalten.

Schadenbeispiele

Haftpflichtversicherung - Aus Vergesslichkeit

Der letzte Mitarbeiter im Büro löscht zwar das Licht und schließt die Tür ab, vergisst jedoch, die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne verdampft schnell, die Hitze breitet sich aus, der Kunststoff verbrennt und schließlich bricht ein Feuer aus. Das Feuer greift von der Küche auf einen der Büroräume über, bevor die Feuerwehr die Situation unter Kontrolle bringt. Die Mieträume und die Fassade des Hauses werden durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Mieter im unteren Stockwerk wird durch das Löschwasser geschädigt, die Mieter in den oberen Stockwerken durch den Rauch. Sie alle verlangen von der Gesellschaft Ersatz ihres jeweiligen Schadens.

Inhaltsversicherung – Sie kamen nur einmal…

Unbekannte Täter brechen nachts in einen Handwerksbetrieb ein. Da die Kassen leer sind, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Büromöbel werden aufgebrochen und stark beschädigt. Aus der angrenzenden Werkstatt entwenden die Einbrecher eine Menge an Werkzeugen.
Standardmäßig sind in der Hausratversicherung folgende Gefahren versichert:

Betriebsunterbrechungsschaden – die Wiederherstellung war ein einziges Trauma

80 Liter Starkregen in einer Stunde führten zu einer Überflutung der Innenstadt. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Es kam zu einer Betriebsunterbrechung, bis die Räumlichkeiten wieder instandgesetzt und die Ware nachbestellt war. Der Umsatzausfall führte zu erheblichen Einnahmeausfällen.

Elektronikversicherung – durch Unachtsamkeit beschädigt

Eine Mitarbeiterin stolpert über das Netzwerkkabel eines Laptops. Dadurch wird das Notebook zu Boden gerissen und der Bildschirm zerstört. Der Schaden beträgt 1.700 Euro.

Werkverkehr – Rechts vor Links sollte man beachten

Der Mitarbeiter missachtete im Wohngebiet das Rechts-vor-Links-Gebot. Zum Glück gibt es keinen Personenschaden und den Schaden am Fahrzeug übernimmt die Vollkaskoversicherung. Den Schaden am Transportgut für das Catering übernimmt eine Werkverkehrsversicherung.

Produktempfehlung

Die SV Sparkassenversicherung bietet für rund 500 Betriebsarten mit einem Umsatz bis 2.000.000 Euro ein Gesamtpaket an, bei welchen sich der Beitrag aus dem Jahresumsatz / Beschäftigten berechnet. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer jeweils den korrekten Umsatzes des abgelaufenen Versicherungsjahres meldet.

Das Gesamtpaket beinhaltet:

  • Haftpflicht Die Haftpflichtversicherung ist für Betriebe besonders wichtig. Auch bei größter Sorgfalt können Ihnen oder Ihren Mitarbeitern Fehler passieren, für die Sie haften müssen. Mit der Haftpflichtversicherung schützen Sie sich gegen Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Versicherung übernimmt Schäden bis 10.000.000 Euro und falls unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden müssen, übernimmt dies auch die Versicherung.
    Die Privathaftpflichtversicherung ist für den Geschäftsführer eingeschlossen.
  • Cyber Cyberangriffe sind allgegenwärtig und gegen die digitalen Brandstifter ist kein vollständiger Schutz möglich. Diese finden immer die Lücke. Viele sagen – es ist keine Frage ob, sondern wann sie Opfer eines Cyberangriffs werden.
    Die Versicherung bietet schnelle Hilfe durch Spezialisten, unterstützt bei Präventionsmaßnahmen und übernimmt Schäden bis 100.000 Euro.
    Es gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 250 €.
  • Inventar Wenn es z. B. durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Überschwemmung zu einem Schaden kommt, ist alles abgesichert: von Einrichtungsgegenständen bis hin zu Werkzeugen, Maschinen und
    Warenvorräten bis 600.000 Euro Entschädigungsgrenze.
    Glasschäden sind ebenfalls bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Ertragsausfall Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens nicht weiterlaufen kann, weil es z. B. einen Brand gab und die Räume saniert werden müssen, reduziert sich Ihr Umsatz, die fixen Kosten laufen weiter und belasten den Gewinn oder führen zum Verlust. Die Ertragsausfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Betriebsstillstandes und trägt die anfallenden Kosten und entgangenen Gewinn bis zur Wiederherstellung Ihres Betriebs bis zu einer Höchstentschädigung von 1.200.000 Euro für maximal 24 Monate.
    Für bestimmte Betriebsarten (bspw. Gastwirtschaft, Friseur) ist im Ertragsausfall die Betriebsschließungsversicherung mit einer Haftzeit von 30 Tagen inkludiert. Die Tageshöchstentschädigung, sowie die Jahreshöchstentschädigung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
  • Elektronik In der Elektronikversicherung sind Ihre elektronischen Geräte abgesichert, egal ob Alarmanlage, Kasse oder Kopiergerät. Wenn Ihre Technik kaputt geht oder gestohlen wird werden die Reparaturkosten übernommen, bzw. bei Totalschaden der Neuwert.
    Sie sind bis zu jeweils 15.000 Euro abgesichert für die
    • Gerätegruppe 1: Daten-, Kommunikationstechnik, Bürogeräte, Sicherungs- und Meldetechnik
    • Gerätegruppe 2: Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik, Kassen und Waagen

    Mobile Geräte sind bis 3.000 Euro versichert.
  • Autoinhalt/Werkverkehr Wenn es beim Transport mit eigenen Kraftfahrzeug zu einem Verkehrsunfall kommt, können Ihre Güter und Arbeitsmittel beschädigt werden. Aber auch beim Be- und Entladen des Transporters geht schnell mal etwas kaputt. Sie sind bis zu 10.000 Euro abgesichert. Persönlichen Gegenstände im Fahrzeug sind bis zu 500 Euro mitversichert.

 

Highlights des Produktes:

  • keine Summenermittlung für die Sachbausteine
  • ist der Jahresnettoumsatz korrekt angegeben, so gilt Unterversicherungsverzicht bis zur Höchstentschädigung
  • nur bündiges Zylinderschloss (von außen nicht abschraubbar) notwendig
  • alle Gefahren, die die SV absichert werden angeboten
  • wenig Antragsfragen
  • PHV für den Geschäftsinhaber inkludiert

 

Das sagen unabhängige Fachleute

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Versicherungsdetails

Jahresnettoumsatz des abgelaufenen Geschäftsjahres. Bei Existenzgründern bitte den geplanten Jahresnettoumsatz für das erste Geschäftsjahr angegeben.
Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Hierbei können Teilzeitkräfte gemäß ihrem Arbeitseinsatz anteilig berechnet werden; Aushilfen und geringfügig Beschäftigte (Minijob) können zu einem Drittel berücksichtigt werden.
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